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Wahlarzt

Wahlarzt

Ein Wahlarzt ist nicht vertraglich an Krankenkassen gebunden. Sie benötigen für die Inanspruchnahme seiner Leistungen keine Überweisung, keinen Krankenschein oder E-Card. Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet.

Bezahlung ist in bar, Bankomat, VISA, Mastercard möglich. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet.

 Die Rückvergütung erfolgt direkt auf Ihr Konto. 

Gerne Übernehmen wir für Sie die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse.

Für die KFA besteht ein Vertrag, hier werden die Kosten von der KFA übernommen.

Mit einem Wahlarztrezept können Sie, gleich wie mit einem Kassenarztrezept, Ihre Medikamente in der Apotheke beziehen.

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