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Wahlarzt

Wahlarzt

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Ein Wahlarzt ist vertraglich nicht an Krankenkassen gebunden. Sie benötigen für die Inanspruchnahme seiner Leistungen keine Überweisung. Die Leistungen werden direkt an Sie verrechnet.

Bezahlung ist in bar, Bankomat, VISA, Mastercard möglich. Sie bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten rückerstattet. (Je nach Kasse bis zu 80% vom Kassentarif).

Die Rückvergütung erfolgt direkt auf Ihr Konto. 

Wir übernehmen für Sie die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Kasse.

Für die KFA besteht ein Vertrag, hier werden die Kosten von der KFA übernommen.

Mit einem Wahlarztrezept, welches direkt auf Ihre e-card gebucht wird können Sie, gleich wie mit einem Kassenarztrezept, Ihre Medikamente in der Apotheke beziehen.

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